Montag, 28. Juni 2021 04:15

Entsorgung von Rasenschnitt und Gartenabfällen

Liebe Schaurener,

aufgrund der Regelungen im Landkreis Cochem-Zell ist es verboten den anfallenden organischen Abfall (z.B. Rasenschnitt, Gartenabfälle) im angrenzenden Wald zu entsorgen. Wir sind dazu angehalten auf die Einhaltung dieser Regelungen hinzuweisen.

Der anfallende Rasenschnitt ist angetrocknet vorrangig in der eigenen Biotonne zu entsorgen. Darüber hinaus anfallende Mengen können auch an den Grüngutannahmeplätzen im Kreis Cochem-Zell in die dafür vorgesehen Behälter entsorgt werden.

Ebenfalls sind die anfallenden Gartenabfälle vorrangig in der hauseigenen Biotonne zu entsorgen bzw. größere Mengen auch an den Grüngutannahmeplätzen im Kreis Cochem-Zell.

Die nächsten Grüngutannahmestellen sind in Panzweiler, Haserich, Bauschuttdeponie Blankenrath oder in Tellig am Vogthof!

Sollten hier Verstöße in der Zukunft festgestellt werden, werden diese entsprechend von der zuständigen Behörde geahndet. Wir bitten um Beachtung!
 
Gemeindeverwaltung Schauren
Ortsbürgermeister Andreas Rössel