In der vergangen Vegetationsperiode sind Bäume, Hecken und Sträucher auf allen Grundstücken wieder recht kräftig gewachsen. Wenn das Grün Teile von Gehwegen und Straßen überwuchert, freuen sich die Verkehrsteilnehmer nicht, wenn sie dadurch gezwungen werden, sich mitten auf der Straße zu bewegen bzw. Umwege in Kauf nehmen müssen. Es wurde sich darüber bereits mehrfach bei der Gemeindeverwaltung beklagt.
Ich weise deshalb darauf hin, dass die Eigentümer von Grundstücken Anpflanzungen jeglicher Art angrenzend an öffentlichen Verkehrsflächen, dies sind auch Feldwege am Dorfrand oder zu Ortsstraßen hin, in regelmäßigen Abständen zurückschneiden müssen. Ebenso sind Hecken und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen so zurück zuschneiden, dass die Straßenlaternen die entsprechende Straße optimal ausleuchten können und eine Beschädigung der Straßenlaterne ausgeschlossen werden kann.
Sollten durch Überwuchs Schäden, beispielsweise Verletzungen oder Sichtbehinderungen durch überhängende Äste entstehen, können Schadenersatzansprüche beim Grundstücksinhaber geltend gemacht werden.
Deshalb appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die Bepflanzungen, welche die Grenze des eigenen Grundstückes überwuchern, im Interesse der Allgemeinheit, aber auch in eigenem Interesse zu beseitigen!
Ab sofort und bis zum 05.11.2016 kann der Baum- und Heckenschnitt auf dem Platz des Martinsfeuers abgelagert werden.