Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein gefundenes Smartphone abgegeben. Der Eigentümer kann seine Rechte bei der Gemeindeverwaltung geltend machen.
Montag, 20. März 2017 11:04
Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein gefundenes Smartphone abgegeben. Der Eigentümer kann seine Rechte bei der Gemeindeverwaltung geltend machen.