Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein gefundenes Fitnessarmband/Schrittzähler abgegeben. Der Eigentümer kann seine Rechte bei der Gemeindeverwaltung geltend machen.
Montag, 30. Juli 2018 07:16
Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein gefundenes Fitnessarmband/Schrittzähler abgegeben. Der Eigentümer kann seine Rechte bei der Gemeindeverwaltung geltend machen.